Wir betreuen zahlreiche Personengesellschaften Firmen und Privatpersonen und beraten diese in allen Fragen und Problemen der Vertragsgestaltung.
Des weiteren beraten wir in Fragen des Werkvertragsrechts, bei Werklohnforderungen von Handwerkern, beim Abschluss von Kauf- oder Darlehensverträgen, bei der Vertragsgestaltung im Immobilienbereich und bezüglich der Problematik der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Und alle allgemeinen Vertragsgestaltungen
Es ist für uns stets von neuem Ansporn und Herausforderung, gemeinsam mit dem Mandanten individuelle Vertragskonzepte zu entwickeln und zu gestalten. Hierbei liegt unser besonderes Augenmerk darauf, spätere Unklarheiten und prozessuale Auseinandersetzungen zu vermeiden und dem Mandanten durch das Vertragskonzept eine optimale rechtliche und wirtschaftliche Ausgangsposition für die erfolgreiche praktische Anwendung und Umsetzung zu verschaffen.
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